
Mit Software werden die Daten/Informationen bezeichnet, mit der die Hardware gesteuert wird. Dazu zählen Anwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, eMail-Client usw.), Betriebssysteme (Unix (Linux), DOS, Windows NT) u.s.w. Software also solche ist keine Sache im Sinne von § 90 BGB (Palandt/Heinrichs § 90 Rn. 2 mwN; aA König NjW 93, 312...
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